Abt.-Versammlung
02.06.2016 (19:00 - 20:30)
Sehr geehrtes Mitglied, sehr geehrte(r) Delegierte(r),
hiermit laden wir Dich zur Abteilungsversammlung der Abteilung Dresdner Eislöwen Juniors des Eissportclubs Dresden e.V. am Donnerstag, 02. Juni 2016, 19.00 Uhr in den VIP-Raum der EnergieVerbund-Arena, Magdeburger Str. 10, 01067 Dresden ein. Wichtigster Tagesordnungspunkt ist dabei die Wahl einer neuen Abteilungsleitung. Der neue Termin ist notwendig geworden, weil die ursprünglich einberufene Abteilungsversammlung vom 19.05.2016 nicht beschlussfähig war. Wie bereits in der Einladung zur letzten Abteilungsversammlung hingewiesen, ist die Beschlussfähigkeit bei der Versammlung am 2.6.2016 gemäß § 15 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten gegeben.
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Begrüßung/Eröffnung durch den Abteilungsleiter
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
- Wahl des Versammlungsleiters/Protokollanten/Wahlkommission
- Bericht der Abteilungsleitung 2015/2016
- Ausblick/ Ziele 2016/2017
- Aussprache zu TOP 4 & 5
- Bericht des Finanzverantwortlichen
- Aussprache zu TOP 7
- Bericht der sportlichen Leitung
- Aussprache zu TOP 9
- Wahl der Abteilungsleitung
- Anträge
- Schlusswort des Abteilungsleiters
Stimmberechtigung
und passives Wahlrecht haben in den Vereins- bzw.
Abteilungsmitgliederversammlungen nur ordentlichen Mitglieder (§ 5 Abs.2
Satzung) mit vollendetem 14. Lebensjahr. Vor dem vollendeten 14.
Lebensjahr eines Mitglieds können seine Erziehungsberechtigten das
Stimmrecht mit einer Stimme wahrnehmen.
Die Abteilungsversammlung
ist das höchste Organ der Abteilung und hat über grundsätzliche Fragen
der Abteilungsarbeit entsprechend der Satzung des ESCD zu beraten.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Abteilung. Die
Abteilungsversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Im Übrigen gelten die §§ 14 und 15 der Satzung entsprechend.
Die
Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 15 % der Mitglieder der
Abteilung anwesend sind. Sie gilt solange als beschlussfähig, wie nicht
das Gegenteil festgestellt ist.
Sollte die Abteilungsversammlung
nicht beschlussfähig sein, so findet gemäß § 15 der Satzung am 2.6.2016
eine neue Versammlung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig ist.
Anträge an die
Abteilungsversammlung zu Sachfragen oder auf Ergänzung der Tagesordnung
bzw. Kandidaturen müssen entsprechend § 12 der Vereinssatzung
spätestens 2 Wochen vor der Versammlung in der Geschäftsstelle
eingegangen sein.
Die komplette Satzung des ESCD e. V. ist unter http://www.escd-ev.de/692.html?file=tl_files/dokumente/Satzung%20neu%20220910.pdf einzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Seidel
Abteilungsleiter







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