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Abteilungsversammlung am 18. April, 19.00 Uhr

20.03.2018

Sehr geehrtes Mitglied, sehr geehrte(r) Delegierte(r),

hiermit laden wir Dich zur Abteilungsversammlung der Abteilung Dresdner Eislöwen Juniors des Eissportclubs Dresden e.V. am Mittwoch, 18. April 2018 um 19.00 Uhr in den VIP-Raum der EnergieVerbund-Arena, Magdeburger Str. 10, 01067 Dresden ein.

 

Tagesordnung

 

1.         Begrüßung/Eröffnung durch den Abteilungsleiter

2.         Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit

3.         Wahl des Versammlungsleiters/Protokollanten/Wahlkommission

4.         Bericht der Abteilungsleitung 2017/2018

5.         Wahl von Delegierten für die Mitgliederversammlung 

6.         Vorstellung der neuen Mitgliedsbeiträge

7.         Diskussion zu TOP 6

8.         Wahl eines stellvertretenden Abteilungsleiters

9.         Sonstiges

10.       Anträge

11.       Schlusswort 

 

Stimmberechtigung und passives Wahlrecht haben in den Vereins- bzw. Abteilungsmitgliederversammlungen nur ordentlichen Mitglieder (§ 5 Abs.2 Satzung) mit vollendetem 14. Lebensjahr. Vor dem vollendeten 14. Lebensjahr eines Mitglieds können seine Erziehungsberechtigten das Stimmrecht mit einer Stimme wahrnehmen.

 

Die Abteilungsversammlung ist das höchste Organ der Abteilung und hat über grundsätzliche Fragen der Abteilungsarbeit entsprechend der Satzung des ESCD zu beraten. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Abteilung. Die Abteilungsversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Im Übrigen gelten die §§ 14 und 15 der Satzung entsprechend. 

 

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 15 % der Mitglieder der Abteilung anwesend sind. Sie gilt solange als beschlussfähig, wie nicht das Gegenteil festgestellt ist. 

 

Sollte die Abteilungsversammlung nicht beschlussfähig sein, so findet gemäß § 15 der Satzung am 02.05.2018 eine neue Versammlung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig ist.

 

Anträge an die Abteilungsversammlung zu Sachfragen oder auf Ergänzung der Tagesordnung bzw. Kandidaturen müssen entsprechend § 12 der Vereinssatzung spätestens 2 Wochen vor der Versammlung in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Patrick Kaulfürst

Abteilungsleiter

 

Dresden, 20.03.2018

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